Schlepperversicherungen

Warum sollte ein Agrarbetrieb eine Schlepperversicherung abschließen?

Im Agrarbetrieb werden unter anderem Traktoren als Ackerschlepper oder kurz als Schlepper bezeichnet. Ihr Einsatzgebiet innerhalb der Landwirtschaft ist so vielfältig wie vielseitig. Im Verkehrsrecht gilt der Trecker als Zugmaschine.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Schlepper oder Anhänger werden überwiegend auf privatem Grund und Boden gefahren. Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Im Alltag eines Agrarbetriebes lässt sich das Kreuzen oder das Befahren der einen oder anderen öffentlichen Straße gar nicht vermeiden. Allein daraus ergibt sich für den Unternehmer die Notwendigkeit zum Abschluss einer Schlepperversicherung. Als ein besonderes Versicherungsangebot werden in einem Schlepperpool alle vorhandenen landwirtschaftlichen Fahrzeuge erfasst; vom Traktor über andere Maschinen bis hin zu den nicht zulassungspflichtigen Anhängern.

Für diese Fahrzeuge gilt dieselbe Alltagssituation wie für alle anderen Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr auch. Sie können in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, unabhängig von Schuld und Ursache. Den Folgen daraus kann durch eine umfassende sowie ausreichende Schlepperversicherung vorgebeugt werden. Der Versicherungsumfang lässt sich auf den landwirtschaftlichen Bereich begrenzen, was sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirkt. Die Haftpflicht ist auch für Schlepper eine gesetzliche Pflichtversicherung, die Kaskoversicherung mit Teil- und Vollkasko hingegen ist freiwillig. Art sowie Tarifgestaltung sind mit denjenigen für Pkw und Lkw vergleichbar.

Traktor- oder Schleppersonderteile können mit einer Schlepperversicherung ebenfalls sowohl teil- als auch vollkaskoversichert werden. Beispiele dafür sind Eggen, Drillmaschinen, Tankwagen als Gülle-Zubringer, Düngerstreuer und zahlreiche weitere Gerätschaften, die zu einem gut bestückten Agrarbetrieb gehören. Sie werden als Anbauteile beziehungsweise Sonderzubehör einzeln aufgelistet und in den Versicherungsschutz der Schlepperversicherung einbezogen. Für den Unternehmer ist es ein Leichtes, anhand seiner Aufstellung zum Anlage- und Umlaufvermögen des Agrarbetriebes dieses Sonderzubehör detailliert zu benennen. Schlepper, Maschinen und Sonderzubehör sind täglich im Einsatz. Sie werden im wahrsten Sinne des Wortes über Straße, Feld und Wiese bewegt.

Eine ausreichend gute Schlepperversicherung, die den gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzt, ist für den Unternehmer ebenso selbstverständlich wie beruhigend.

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